ABSTINENZPROGRAMME
"Mit dem richtigen Programm und der richtigen Laufzeit sparen Sie nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit!!"
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Während der Abstinenzprogramme von Drogen ist auf den Konsum von Hanf- oder Mohnprodukten (CBD!! - Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Müsliriegeln, Joghurt etc.) und codeinhaltige Hustensäft oder Grippemittel zu verzichten.
Während der Abstinenzprogramme von Alkohol ist der Konsum von alkoholhaltigen Getränken und Speisen z.B. Schokolade, Saucen zu verzichten. Auch bei der Verwendung von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln sowie Pflegemittel z.B. Kurpackungen oder Haarwachs ist Vorsicht geboten, da auch diese die Probe fälschlicherweise beeinflussen können.
Bei einem positiven Ergebnis der Haar- oder Urinprobe ist ein Abbruch die Folge. Folgend kann ein erneutes Abstinenzprogramm gestartet werden.
Alle Proben werden für 18 Monate archiviert. So können nachträglich B-Proben ermöglicht oder Nachweise um andere Stoffe erweitert werden.
ABSTINENZEN
IM URIN
Falls die Abstinenz über Urin nachgewiesen werden soll, muss vorher festgelegt werden, welches und vor allem wie lange das Programm laufen soll. Abhängig davon wird auch die Anzahl der Urinproben bestimmt.
Bei einem 6 monatigen Programm werden beispielsweise 4 Urinproben fällig.
Bei dem 12 monatigen Programm sind es 6 Urinproben.
Auch hierzu empfehlen wir eine individuelle Abstinenz-Beratung.
Eine Einbestellung erfolgt unvorhergesehen und telefonisch. Sie muss innerhalb der nächsten 24 Stunden bei einer unserer zertifizierten Entnahmestellen nach einer Identitätskontrolle unter Aufsicht abgegeben werden.
Bei der Abgabe der Urinprobe ist darauf zu achten, dass im Vorfeld nicht zu viel getrunken wird, da die Probe ansonsten zu verwässert oder verdünnt ist. Dadurch wird die Probe ungültig und muss wiederholt werden. Sollte dies wiederholt vorkommen droht der Abbruch des Programms.
Abwesenheiten aufgrund von Arbeit oder Urlaub müssen mindesten 4 Werktage vor Beginn der Abwesenheit schriftlich mitgeteilt werden.
Sollten Sie erkranken, muss das dem MPU Labor umgehend durch ein ärztliches Attest mitgeteilt werden.
Eine zusammenhängende Abwesenheit von max. 6 Wochen oder eine Abwesenheit von insgesamt 8 Wochen in 12 Monat ist zulässig, sollte eine längerer Abwesenheit vorliegen, muss das Programm abgebrochen werden.
ABSTINENZEN
IM HAAR
Der Abstinenznachweis über die Haare sollte immer mit der maximalen Länge entnommen werden. Bei Alkohol sind dies 3cm, bei allen anderen Stoffen 6cm.
Zur Bemessung der zu entnehmenden Haare wird der Wert 1cm pro Monat Abstinenz zu Grunde gelegt, d.h. dass zum Nachweis einer 6 monatigen Abstinenz 6cm Haare entnommen werden.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass das Haarwachstum bei jedem Menschen unterschiedlich ist (Wachstum von 0,8 - 1,2 cm pro Monat), daher kann eine Haarprobe selbst nach 6 Monaten weiterhin Rückstände von Drogen nachweisen.
Die Haare dürfen zum Zeitpunkt der Entnahme weder gebleicht, noch anderweitig chemisch behandelt worden sein.
Außerdem sollte bei der Drogenabstinenz im Haar darauf geachtet werden, dass die Kontamination durch Kontakt mit alten Mützen, ungewaschenen Kopfkissen etc. ausgeschlossen wird. Auch der Kontakt mit konsumierenden Personen, sollte vermieden werden, da vor allem durch den körperlichen Kontakt (Schleimhautübertragung; Küssen, Geschlechtsverkehr, etc.) die Probe kontaminiert werden kann.
Der Termin für die Haarprobe kann nach Vertragsabschluss flexibel mit einem unserer kooperierenden Ärzte in Ihrer Nähe (Link: Entnahmestellen) vereinbart werden.